Fundamt

Am Gemeindeamt können als zuständiges Fundamt Fundgegenstände jeglicher Art abgegeben werden. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder zum Eigentümer des Fundgegenstandes. Weitere Infos erhalten Sie am Fundamt-Server mit unten angeführtem Link.

Fundamt

Zuständig