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Fürden Bereich der Gemeinde Lutzmannsburg ist für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. Der Hundeabgabe unterliegen nicht: a) Hunde unter sechs Wochen, b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden, c) Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres, d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.
Gemeindeblatt 01/2024Mehr...
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